Die Arbeit im Homeoffice ist in vielen Branchen zwangsläufig zum neuen Standard geworden – und wird es auch nach Corona in weiten Teilen bleiben. Damit sind zahlreiche Unternehmen und Selbstständige, aber auch Privatpersonen einem erhöhten Risiko durch Cyber-Angriffe ausgesetzt, denn die IT-Sicherheit ist am heimischen Arbeitsplatz in der Regel geringer als im Büro.
Das kann teuer werden: Laut einer jährlich durchgeführten Studie verbuchten deutsche Unternehmen zuletzt pro erfolgreiche Attacke einen Schaden von durchschnittlich 72.000 Euro. Das entspricht fast einer Versechsfachung gegenüber dem Vorjahreswert. Insgesamt 363 Millionen Euro fielen so binnen Jahresfrist bei 389 betroffenen deutschen Unternehmen an Schadenskosten an. An den explodierten Durchschnitts-Schadenssummen dürfte die bis zum Corona-Ausbruch gestiegene IT-Sicherheit ihren Anteil haben: Nur noch rund 41 Prozent der Angriffe waren erfolgreich (2019: 61 Prozent), ihre Qualität und ihr Schadenspotenzial dürften daher im Schnitt ebenfalls gewachsen sein.
Schutz vor diesem Risiko bieten Cyber-Versicherungen. Bisher hat aber nur rund jedes zehnte deutsche Unternehmen umfassenden Versicherungsschutz abgeschlossen. Die Tarife beinhalten in der Regel auch gründliche Präventionsmaßnahmen.
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Für dieses Jahr wird eine wahre Zeckenplage prognostiziert. Damit steigt auch das Risiko einer FSME- oder Borreliose-Erkrankung beträchtlich, denn beide werden von Zecken übertragen. FSME (Frühsommer-Meningoenzephalitis) nimmt in etwa jedem dritten Fall einen schweren Verlauf, das Risikogebiet dehnt sich stetig über Bayern und Baden-Württemberg nach Norden aus. Geheilt werden kann die Erkrankung nicht, lediglich die Symptome lassen sich bestenfalls in Schach halten.
Gegen die potenziell resultierenden finanziellen Folgeschäden einer Borreliose- oder FSME-Erkrankung schützt eine Unfallversicherung – wenn sie denn entsprechende Bedingungen aufweist. Insbesondere ältere Policen klammern Zeckenbisse oftmals aus und sollten daher überprüft werden. Auch beim Neuabschluss einer Unfallversicherung sollte genau ins Kleingedruckte geschaut werden. So wird bisweilen eine Unterscheidung zwischen Tierbissen und Insektenstichen vorgenommen. Da Zecken nicht den Insekten, sondern den Spinnentieren zugerechnet werden, reicht eine Insektenstich-Deckung nicht aus.
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Als ausgemacht gilt, dass die Immobilienpreise durch die tiefe Corona-Rezession sinken werden. Manche Marktanalysten rechnen mit einem Wertverlust von einem Viertel oder mehr. Das Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW) befindet nun jedoch gleich im Titel einer neuen Studie: „Immobilienbesitzer müssen sich keine Sorgen machen.“ Die IW-Experten halten in den 50 größten deutschen Städten einen Preisrückgang von lediglich 0 bis 12 Prozent für wahrscheinlich.
Ob er am Ende eher am unteren oder am oberen Ende der Schätzung liegen wird, hänge im Wesentlichen von der weiteren wirtschaftlichen Entwicklung ab. Ein längerer Lockdown oder das wiederholte Herunterfahren der wirtschaftlichen Aktivitäten wegen erneuter Pandemiewellen würden sich negativ auf die Preisentwicklung auswirken. Andererseits stünden sinkende Zinsen dem Preisverfall entgegen, da sie der Assetklasse Immobilien mehr Attraktivität verschafften. Zudem werde gerade weltweit eine enorme Liquidität in Umlauf gebracht, die in praktisch allen Segmenten die Preise treiben werde. Eine Blase sei am deutschen Immobilienmarkt auch nicht erkennbar. So zieht IW-Immobilienexperte Michael Voigtländer das optimistische Fazit: „Der Wohnimmobilienmarkt wird relativ gut durch die aktuelle Krise kommen.“
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Mehr als jede dritte Frau, die ihren Beruf gesundheitsbedingt aufgeben muss, wird durch psychische Leiden dazu getrieben. Bei den Männern sind es 26 Prozent, kumuliert 29 Prozent. Damit bleibt die Psyche die häufigste Berufsunfähigkeits-Ursache, wie der GDV kürzlich mitteilte. Danach folgen Erkrankungen des Bewegungsapparats (19 Prozent), Krebs (18) und Unfälle (9).
Insgesamt muss rund jeder fünfte Erwerbstätige in Deutschland seinen Beruf gesundheitsbedingt vor dem Rentenalter aufgeben. Es trifft keineswegs nur ältere Berufstätige: Etwa jeder 20. Rentenantrag wegen Berufsunfähigkeit (BU) wird von einer Person unter 35 Jahren eingereicht. Im Altersbereich 35 bis 50 Jahre beträgt das statistische BU-Risiko rund 30 Prozent. Vom Staat ist im Fall der Fälle kaum Hilfe zu erwarten, denn die gesetzliche Erwerbsminderungsrente beläuft sich auf maximal 34 Prozent des letzten Bruttogehalts. Voraussetzung für den Bezug ist, dass keinerlei berufliche Tätigkeit mehr für mindestens drei Stunden täglich ausgeübt werden kann. Einen wirksamen Schutz vor den finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit – auch aus psychischen Gründen – bietet eine private Berufsunfähigkeitsversicherung.
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Die in vergangenen Jahrzehnten abgeschlossenen Sparverträge mit ihren hohen Verzinsungen werden für immer mehr Sparkassen zu einem Klotz am Bein. In der andauernden Niedrigzinsphase sind nämlich kaum sichere Geldanlagen mit vergleichbar hohen Renditen zu bekommen. Daher bieten einige Sparkassen ihren Kunden eine – auf den ersten Blick stattliche – Geldsumme an, wenn diese ihre Verträge kündigen. Im Allgemeinen entgeht den Kunden dabei aber eine deutlich höhere Summe, die je nach Vertrag durchaus fünfstellig sein kann.
Verbraucherschützer haben daher die Sparkasse Bodensee kürzlich erfolgreich abgemahnt. In zukünftigen Kündigungsangeboten soll deutlicher erklärt werden, worauf die Kunden im Gegenzug für die Einmalzahlung verzichten. Bisher wurde diese nicht unerhebliche Information in den Angebotsschreiben verschwiegen. Dennoch enthielten sie den Bestätigungshinweis, die Kunden seien eingehend über den Sachverhalt aufgeklärt worden. Die Sparkasse Bodensee hat auf die Abmahnung hin eine Unterlassungserklärung abgegeben.
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Dass die Jugend besonders risikobereit sei und erst mit dem Alter das Sicherheitsdenken in den Vordergrund rücke, ist ein Klischee, das im Straßenverkehr gelten mag. Bei der Geldanlage hingegen herrscht große Übereinstimmung zwischen den Generationen, wie eine Umfrage des Bankenverbands belegt.
Über alle Altersgruppen hinweg genießt Sicherheit die mit Abstand höchste Priorität, weit vor den anderen abgefragten Kriterien Verfügbarkeit, Rendite und Nachhaltigkeit. Insgesamt ist 70 Prozent der Umfrageteilnehmer der Sicherheitsaspekt „besonders wichtig“. Auf Rang zwei liegt die Liquidität mit 35 Prozent, gefolgt von Rendite mit 30 und Nachhaltigkeit mit 23 Prozent. Die 18- bis 29-Jährigen liegen mit 65 Prozent Sicherheitsgewichtung nur unwesentlich unter dem Gesamtschnitt, die über 60-Jährigen mit 73 Prozent nur unwesentlich darüber. Lediglich bei den anderen Kriterien zeigen sich nennenswerte Unterschiede. Verfügbarkeit priorisieren nur 13 Prozent der jüngsten, aber 38 Prozent der ältesten Alterskohorte. Diese misst dafür der Rendite (19 Prozent) weniger Gewicht bei als die Jugend (39 Prozent).
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Um knapp 9 Prozent verteuerten sich Büros zwischen September 2018 und September 2019, wie der Verband Deutscher Pfandbriefbanken (VDP) mitteilt. Das gesamte Gewerbesegment legte um rund 6 Prozent zu, stärker als Wohnimmobilien. Auch in den drei Jahren zuvor wurde diese Wachstumsmarge erreicht.
Seit 2008 befindet sich der gewerbliche Immobilienmarkt damit in einem fortdauernden Aufschwung, dem längsten seit der Wiedervereinigung. Die jüngste Konjunkturdelle scheint daran wenig zu ändern, wie der Leiter der VDP-Marktforschung, Franz Eilers, mit Blick auf die Boomsparte Büros feststellte: „Der Büromarkt wird unverändert von einer hohen Flächennachfrage bestimmt, die anscheinend auch nicht durch die schwache Konjunktur gebremst wird.“ Diese Marktverhältnisse führen zu steigenden Neuvertragsmieten, bei Büros betrug der Zuwachs zuletzt knapp 7 Prozent auf Jahressicht.
Anleger können über offene und geschlossene Immobilienfonds mit dabei sein. Zwar fallen die Renditen üblicherweise nicht so üppig aus wie die Wachstumsraten im Gewerbesegment. Doch laut den Marktanalysten von CBRE Research sind für Fondsinvestoren in den deutschen Top-7-Städten rund 3 Prozent p. a. drin.
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Nach jahrelangem nervenzehrendem Hickhack wurde der EU-Austritt Großbritanniens mit Ablauf des 31. Januar dann doch relativ geräuschlos vollzogen. Die eigentliche Arbeit mag noch bevorstehen, doch einige Änderungen für Versicherte sind bereits gültig oder absehbar. Darauf wies der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) kürzlich hin.
Viele britische Versicherer hatten in den vergangenen Jahren auch in Deutschland Kunden gewinnen können. Die Rechtsgrundlage dafür hat sich nun mit Anbruch der Brexit-Übergangsphase gewandelt. Da die allermeisten Versicherer jedoch die Verträge noch rechtzeitig auf Tochtergesellschaften in EU-Ländern übertragen haben, bleibt der Versicherungsschutz in der Regel, wie er ist. Eine kleine Änderung gibt es hingegen bei der Kfz-Versicherung: Die muss bei Fahrten auf die Insel ab 2021 per Grüner Karte nachgewiesen werden, wenn der Wagen nicht in Großbritannien zugelassen ist. Eventuelle Änderungen, die nach Ende der Übergangsphase in Kraft treten könnten, werden voraussichtlich lediglich Versicherungsverträge betreffen, die direkt mit britischen Unternehmen bestehen.
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Krankenversicherte können bei ihren Kassen einen Antrag auf Kostenübernahme stellen, wenn eine medizinisch sinnvolle Maßnahme nicht zum Leistungskatalog gehört. Die Kasse ist dann zu einer Einzelfallprüfung verpflichtet. Mit der darf sie sich nicht unbegrenzt Zeit lassen, wie das Sozialgericht Heilbronn kürzlich entschied: Wenn eine gesetzliche Krankenversicherung einen Antrag mehr als fünf Wochen lang unbeantwortet lässt, kann er als genehmigt gelten. Nach Ablauf der Fünf-Wochen-Frist kann der Antragsteller demzufolge von einer „Genehmigungsfiktion“ ausgehen.
Allerdings dürfen die Kassen in begründeten Fällen einen Aufschub verlangen. Voraussetzung ist, dass die Form gewahrt wird. Im Heilbronner Fall war das nicht gegeben: Die Krankenkasse hatte zwar innerhalb der Frist geantwortet und mitgeteilt, dass eine Entscheidung länger brauchen werde. Da Name und Unterschrift des Sachbearbeiters jedoch fehlten, war das Schreiben wegen Formfehlern ungültig. Die beklagte Kasse muss demnach die Kosten der beantragten Behandlung übernehmen.
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